SCHRITT FÜR SCHRITT!

1. DIE ERSTE ANFRAGE / DAS ERSTE TELEFONAT

Hier kommt es bei der Frage der Kosten ganz darauf an, ob
- Sie anrufen, um eine allgemeine Information zu erhalten, z.B. zum
Rechtsgebiet des angerufenen Anwalts oder zur Terminabsprache.
Schildern Sie dabei nur kurz Ihren Fall, wird das bei den meisten
Anwälten (so auch bei uns) keine Kosten auslösen.
- Sie anrufen und das Gespräch bereits in eine Beratung übergeht,
denn diese kostet auch den Anwalt Zeit und Geld.
In einem solchen Fall gelten die Gebühren für eine Erstberatung
(siehe folgender Punkt).


2. ERSTBERATUNG

Die maximalen Kosten für eine erste Beratung sind gesetzlich festgelegt. Die aktuellen Summen finden Sie leicht bei einer Internetrecherche (Achtung: Die Summen werden meist ohne Umsatzsteuer angegeben, die der Anwalt aufschlagen muss, wenn
er umsatzsteuerpflichtig ist!).

Ob der Anwalt die maximal möglichen Gebühren auch ausschöpft,
hängt auch davon ab, wie lange der Termin dauert, wo er stattfindet
und ob Sie dem Anwalt alle für seine Beurteilung notwendigen
Informationen liefern können.

Unser Rat: Bereiten sie den Termin sorgfältig vor!

Sie können sich auch jederzeit schon im ersten Telefonat / der ersten
Anfrage erkundigen, wie hoch die Kosten für die Erstberatung voraus-
sichtlich sein werden. Wird der Anwalt anschließend für Sie tätig, werden die Kosten der Erstberatung auf die folgenden Kosten voll angerechnet!


3. WEITERE TÄTIGKEIT

Soll der Anwalt über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden,
gibt es (etwas vereinfacht) zwei Möglichkeiten:
Der Anwalt vereinbart mit dem Mandanten ein Honorar oder es gilt
das RVG.In der Praxis gibt es mittlerweile einige Dutzend
Möglichkeiten, wie die Tätigkeit eines Anwaltes bezahlt werden kann: Zeitvergütung, Pauschalvergütung, Ratenzahlung, gesetzliche
Gebühren, plus Betrag X usw.

In jedem Fall gilt: Der Mandant sollte fragen und der Anwalt nachvoll-ziehbar antworten! Anwälte sind im Übrigen auch verpflichtet, Sie hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme von Beratungskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu beraten. Auch das Thema „Erstattung von Kosten durch den Gegner“ sollte durchaus in der Erstberatung schon angesprochen werden.

Sie als Mandant sollten immer wissen, was auf sie zukommt!





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